A) Unsere Schulordnung

1. Präambel und Leitbild

Unsere Schule ist ein Ort des Lernens und Lebens, an dem sich alle wohl fühlen sollen. Das wollen wir erreichen, indem wir Rücksicht auf die Bedürfnisse der anderen und auf die Erfordernisse unseres gemeinsamen schulischen Lebens und Arbeitens nehmen. Schüler und Lehrer sollen mit Freude und Erfolg am Unterricht teilnehmen können, Eltern mit Engagement diese Arbeit unterstützen.
Unser soziales Miteinander kann gelingen, wenn sich jeder dafür verantwortlich fühlt. Aus diesem Grunde lautet das Leitbild unserer Schule „Stärken entdecken, fördern und in den Dienst der Gemeinschaft stellen“.

Grundregeln

Die folgende Schulordnung regelt die unterschiedlichen Bereiche unseres schulischen Zusammenlebens.

  1. Wir gehen freundlich miteinander um, helfen uns gegenseitig und schließen beim Spielen und Arbeiten niemanden aus.
  2. Wir sind rücksichtsvoll und verletzen niemanden, auch nicht mit Worten. Konflikte versuchen wir friedlich und kompromissbereit zu lösen.
  3. Wir nehmen andere mit ihren Stärken und Schwächen an, so dass jeder seine Persönlichkeit zum Wohl unserer Gemeinschaft entfalten kann.

2. Allgemeine Schulregeln

  1. Ich erscheine pünktlich zum Unterricht und grüße jeden freundlich.
  2. Lehrern und dem gesamten Schulpersonal begegne ich mit Respekt. Ich halte mich an deren Anweisungen.
  3. Im Schulhaus bewege ich mich langsam, rücksichtsvoll und leise.
  4. Unser Schulhaus (auch die Wände) und das Schulgelände halte ich sauber. Ich sortiere den Müll und benutze die Abfalleimer.
  5. Die Toiletten verlasse ich so, wie ich sie selbst vorfinden möchte.
  6. Ich gehe sorgsam mit Schuleigentum um und achte ebenso auf das Eigentum anderer Kinder.
  7. Meine Kleidungsstücke und Sportsachen hänge ich ordentlich an die Garderobe.
  8. Ich verlasse das Schulgelände nicht ohne die Erlaubnis der Lehrkraft.

3. Verhalten im Unterricht

Das Verhalten im Unterricht regeln außer den allgemeinen Regeln (siehe 1.) die einzelnen – den Bedürfnissen der jeweiligen Klasse angepassten – Klassenordnungen.

4. Verhalten im Sportunterricht

  1. Ich bringe meine Turnsachen zuverlässig mit und betrete die Halle nur mit sauberen Sportschuhen.
  2. Ich ziehe mich zügig und ohne Lärm in der Umkleide um.
  3. Gegenstände, die beim Sport behindern oder zu Verletzungen führen können (Brille, Uhr, Kette, Ring, Ohrschmuck etc.) lasse ich am „Sporttag“ zuhause oder gebe sie vor dem Sportunterricht im Klassenzimmer bei der Lehrkraft ab. Ohrringe klebe ich ab.
  4. Lange Haare binde ich zusammen.
  5. Die Turnhalle und den Geräteraum betrete ich erst, wenn es die Lehrkraft erlaubt.
  6. Ich beginne erst mit dem Turnen, wenn alle Geräte aufgebaut und gesichert sind, und die Lehrkraft sie freigegeben hat.
  7. Ich verhalte mich meinen Mitschülern gegenüber regelgerecht, fair und hilfsbereit und akzeptiere auch Niederlagen.
  8. Im Sommer trage ich im Freien eine Kopfbedeckung und verwende eine Sonnenschutzcreme.
  9. In der Weitsprunggrube spiele ich nicht mit dem Sand; hierfür ist der obere Sandplatz zu nutzen. Gegenstände, die ich zum Spielen verwendet habe, entferne ich wieder. Ebenso achte ich darauf, den Sand nicht über den Platz zu verteilen. Gegebenenfalls kehre ich den Sand mit einem Besen (Hütte) in die Grube zurück.
  10. Falls ich aufgrund einer Erkrankung am Sportunterricht nicht teilnehmen kann, habe ich eine schriftliche Entschuldigung von Seiten der Erziehungsberechtigten für den Sportlehrer dabei.

5. Verhalten in der Pause

  1. Ich gehe zügig aus dem Klassenzimmer in den Pausenhof.
  2. Ich bleibe auf dem Pausenhof und gehe nur in das Schulgebäude, um die Toilette zu benutzen.
  3. Ich denke daran, zu essen, zu trinken und die Toilette zu benutzen.
  4. Spielgeräte aus der Pausenhütte räume ich nach der Pause wieder an ihren Platz zurück.
  5. Mit Bällen spiele ich nur auf der Rasenfläche hinter dem Haus.
  6. Ich achte darauf, dass die Hackschnitzel im dafür vorgesehenen Bereich verbleiben.
  7. Ich beschädige keine Pflanzen.
  8. Im Winter werfe ich nicht mit Schneebällen.
  9. Die Regenpause verbringe ich im Klassenzimmer.
  10. Am Ende der Pause stelle ich mich unverzüglich und geordnet an meinem Anstellplatz auf.

6. Verhalten auf dem Schulweg/an der Bushaltestelle/im Bus

Schulweg

  1. Ich trödle nicht und begebe mich auf direktem Weg in die Schule/nach Hause.
  2. Ich gehe nicht mit Fremden mit.
  3. Ich achte auf den Straßenverkehr und halte mich an die Verkehrsregeln.

Bushaltestelle

  1. Ich stelle mich an meinem vereinbarten Sammelplatz geordnet und mit Sicherheitsabstand zur Straße an, um auf den Bus zu warten.
  2. Ich steige zügig und ohne zu drängeln in den Bus ein und aus.

Bus

  1. Ich befolge die Anweisungen der Busaufsicht und des Busfahrers.
  2. Im Bus suche ich mir sofort einen Sitzplatz. Ich bleibe während der Fahrt bis zum Stillstand des Busses sitzen. Während der Fahrt verhalte ich mich ruhig und stehe nicht auf.
  3. Ich überquere nach dem Aussteigen die Straße erst, wenn der Bus abgefahren ist.

 

B) Leitlinie zum Qualitätsbereich „Kooperation“ Erziehung an unserer Schule

Gewisse Dinge lassen sich nicht eintrichtern. Hierzu gehören die Fähigkeit, Ziele anzusteuern, aufmerksam zu sein, zuhören zu können sowie Schwierigkeiten zu überwinden. Hierbei geht es um Persönlichkeitsmerkmale wie Selbstkontrolle, Planungsfähigkeit, Gewissenhaftigkeit, Ordentlichkeit, Konzentrationsfähigkeit und Verzichtsbereitschaft.

All diese Eigenschaften sind Indizien für den Erziehungs- und Bildungserfolg.

GrSO § 10 „Es ist Aufgabe der Schule, den Schüler zum mündigen Bürger zu erziehen. … Dies erfordert … die Schaffung klarer Regeln des Zusammenlebens in der Schule.“

„Die Schulpflicht besitzt nach Art. 56 Abs.4 BayEUG drei Komponenten: die Schulbesuchspflicht, die Beteiligungspflicht (Mitwirkungspflicht) und das Störverbot.“

  1. Begründung von Erziehungsmaßnahmen

 Soziales Lernen

„Im Sinne der obersten Bildungsziele der Bayerischen Verfassung achten die Schülerinnen und Schüler die Würde anderer Menschen in einer pluralen Gesellschaft. Sie üben Selbstbeherrschung, übernehmen Verantwortung und zeigen Hilfsbereitschaft. …, sie haben Respekt vor anderen Standpunkten und sind fähig, Kompromisse zu schließen, die der Gemeinschaft nützen.“ LehrplanPLUS Grundschule 2014

Damit die in der Schule formulierten Regeln von allen eingehalten werden, braucht es Erziehungsmaßnahmen, die Konsequenzen darstellen, um

  • Fehlverhalten bewusst zu machen und
  • Verhaltensänderungen herbeizuführen.

In erster Linie erfolgt Erziehung durch positive Verstärkung guter sozialer Verhaltensweisen sowie Vorbildwirkung (Helfersysteme in den Klassen, Pausenengel …). Für uns ist es selbstverständlich, dass Grundschüler auch zu kindlichem Übermut neigen. Dies wollen wir nicht unterbinden.

Zum Teil werden jedoch diese Grenzen überschritten. In diesem Fall müssen Erziehungsmaßnahmen  sinnvoll, angemessen, gerecht und zeitnah erfolgen.

Den Schüler/Innen, Erziehungsberechtigten und Lehrkräften sollte klar sein, welche Maßnahmen wann zur Anwendung kommen. Die Notwendigkeit der Erziehungsmaßnahmen wird mit den Kindern im Rahmen der Schulordnung und der klasseninternen Regelmaßnahmen besprochen. Die Eltern jeder Klasse werden am Elternabend zu Beginn des Schuljahres auf ihre diesbezüglichen Pflichten hingewiesen.

Jedes Fehlverhalten erfordert eine genau darauf abgestimmte Maßnahme. Es ergeben sich folgende Maßnahmenbereiche:

  1. Anfertigung von Hausaufgaben
  2. Störung des Unterrichts
  3. Verletzung anderer auf verbaler oder physischer Ebene
  4. Sachbeschädigung

 

2. Einzelne Maßnahmenbereiche

2.1 Hausaufgaben

Die Erledigung von Hausaufgaben durch die Schüler ist Pflicht (GrSO § 10). Sie sind ein notwendiger und verbindlicher Teil der schulischen Unterrichts- und Erziehungsarbeit. Sie stehen nicht zur Disposition der einzelnen Lehrkraft, sondern müssen erteilt werden (GrSO § 36). Die Lehrkräfte unserer Schule kontrollieren die Hausaufgaben regelmäßig auf Richtigkeit und Vollständigkeit in einem angemessenen Rahmen. Die Möglichkeit der Selbstkontrolle durch den Schüler soll mit zunehmendem Alter ausgebaut werden.

Erziehungsberechtigte sind verpflichtet, für pünktliche und gewissenhafte Erfüllung der Hausaufgaben zu sorgen. (BayEUG Artikel 76)

Hierbei haben die Eltern folgende Pflichten:

  • positives Interesse an den Hausaufgaben zeigen,
  • störungsfreie Arbeitsatmosphäre schaffen (Arbeitsplatz) und richtige Wahl der Arbeitszeit bestimmen,
  • angemessene Arbeitsmethoden einfordern,
  • Hausaufgabenplanung über längere Zeiträume coachen,
  • Spiel- und Entspannungspausen überprüfen.

Die Mithilfe der Eltern in Form von Mitarbeit entspricht nicht dem Sinn von Hausaufgaben.

Maßnahmenabstufung beim Vergessen von Hausaufgaben:

Jede vergessene Hausaufgabe wird vom Lehrer mit Datum notiert und der Schüler wird zur Nacharbeit aufgefordert.

Nach dreimaligem Vergessen der Hausaufgabe erfolgt eine Elterninformation. Hierbei werden Unterschrift der Eltern, eine termingebundene Nacharbeit sowie eine pädagogisch angemessene Zusatzaufgabe gefordert.

sollte Erziehungsmaßnahme nicht greifen à Nacharbeit im Sozialtraining

2.2 Störungen des Unterrichts

Jeder Schüler hat das Recht, ungestört zu lernen.  Aus diesem Grund werden in jeder Klasse unter Einbezug der Schüler/Innen zu Beginn des Schuljahres Klassenregeln aufgestellt und deren Sinnhaftigkeit thematisiert. Auch die allgemeine Schulordnung wird im Unterricht in den ersten Schultagen besprochen. In diesem Zusammenhang besprechen die Lehrkräfte auch die unten aufgeführten Konsequenzen. Ein davon abweichendes Vorgehen der Lehrkraft mit Blick auf die jeweilige Klassensituation und Schülerschaft ist möglich.

2.3 Verbale und physische Angriffe

Die Mitglieder unserer Schulgemeinschaft können sich nur dann in unserer Schule wohl fühlen und auf das Lernen konzentrieren, wenn wir einen Rahmen schaffen, der körperliche und verbale Gewalt mit aller Entschiedenheit ablehnt und einen wertschätzenden Umgang miteinander einfordert. Grundlage sollte sein, dass nach Verletzungen von anderen eine Wiedergutmachung erfolgt.

Je nach Art und Schwere des Vorfalls kommen weitere Konsequenzen zur Anwendung (s. Anhang).

2.4 Sachbeschädigungen

Unser Schulgebäude, seine Einrichtung und die Lernmaterialien sind Eigentum der Gemeinde Mömbris und werden der Schulgemeinschaft zur Benutzung zur Verfügung gestellt. Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft verpflichten sich dazu, sorgsam damit umzugehen und sich so zu verhalten, dass Beschädigungen und Verschmutzungen vermieden werden.

Um dieses Erziehungsziel zu erreichen, erscheint es wichtig, die Schüler bei der Schulhausgestaltung einzubeziehen. Als Erziehungsmaßnahme sollte zum einen eine Wiedergutmachung erfolgen (z.B. Säubern, Reparieren, Neuanschaffungen…), zum anderen können weitere Konsequenzen angewandt werden (Benachrichtigung der Eltern etc., Text zum Nachdenken über sozial rücksichtsloses Verhalten).

Maßnahmenabstufung bei Pflichtverletzungen, die zu Unterrichtsstörungen oder Sachbeschädigungen führen:

nonverbaler Hinweis der Lehrkraft auf Regelüberschreitung (z.B. durch Geste/Blick)

verbale Rückmeldung der Lehrkraft, die positiv formuliert wird:  z.B. „Beachte bitte die Klassenregel Nr.-1!“ /Ich-Botschaft des Lehrers: „Ich fühle mich in der Unterrichtsarbeit gestört…“)

gelbe Karte: Kind zur Rede stellen mit drei Fragen und die Antwort als „ICH-Botschaft verlangen:

– „Gegen welche Regel hast du verstoßen?“ – „Wie kannst Du in Zukunft handeln?“ – „Bist du bereit, dich zu entschuldigen?“

rote Karte bei Wiederaufnahme des Störverhaltens in der gleichen Stunde: Text über das Fehlverhalten zur Einsichtsgewinnung abschreiben und von Eltern gegenzeichnen lassen (s. Anhang), Lehrkraft gibt eventuell eine kurze Anmerkung

kurzzeitiger Ausschluss aus der Klasse inklusive Benachrichtigung der Eltern (Auszeitzettel)

Gespräch mit den Eltern, um eine Änderung des Verhaltens zu erreichen

Besuch des Sozialtrainings: Zielvereinbarungen treffen

Sollten sich trotz dieser Bemühungen keine Verhaltensänderungen einstellen, werden folgende Maßnahmen ergriffen:

* schriftliche Benachrichtigung bzw. Verweis über Lehrkraft oder die Schulleitung, die im Schülerakt abgeheftet wird

*  längerer Ausschluss aus der Klasse (z.B. für die Sportstunden etc.)

*  Einschaltung des Mobilen Sonderpädagogischen Dienstes (MSD) oder anderer Fachkräfte

(Beratungslehrer; Schulpsychologe; Amt für Kinder, Jugend und Familie; …)

 

2.5 Möglichkeiten der sozialen Nacharbeit (siehe Anhang)

2.6 Auszeit und Sozialtraining

Immer wieder kommt es vor, dass Schüler wiederholt und nachhaltig den Unterricht stören:

Tritt dieser Fall ein, arbeiten wir mit den Programmen „Auszeit“, das auf dem Modell „Eigenverantwortliches Denken und Handeln“ von E. Ford begründet ist, und dem Modell „Sozialtraining“. Schüler werden dabei angeleitet, Verantwortung für ihr Denken und Handeln zu übernehmen und die Rechte anderer zu respektieren. Das Fundament besteht aus drei Grundregeln, die für alle Beteiligten am Schulleben verbindlich gelten, um eine störungsfreie Zusammenarbeit zu ermöglichen:

Jede Schülerin und jeder Schüler hat das Recht ungestört zu lernen.

Jede Lehrerin und jeder Lehrer hat das Recht ungestört zu unterrichten.

Jede/r muss stets die Rechte der Anderen respektieren.

Lernwillige Schüler kommen mit Hilfe des Programms schneller zu ihrem Recht auf ungestörten Unterricht. Lehrer können in einer besseren Arbeitsatmosphäre unterrichten. Schüler, welche häufig den Unterricht stören, erarbeiten in der „Auszeit“ Hilfen, die auch ihnen zu einem konzentrierten Unterricht verhelfen können. Für das Sozialtraining und das Auszeitmodell werden auch unsere Externen Fachkräfte (Sozialpädagogen, Praktikanten z.B. Lehramtsstudenten, Lehrkräfte des „Mobilen Sonderpädagogischen Dienstes“) mit einbezogen.

  • Sozialtraining

Wenn ihr Kind einen Termin in der Stunde Sozialtraining erhält, werden Sie vorher rechtzeitig schriftlich benachrichtigt. In dieser Stunde wird mit ihrem Kind oder einer Kleingruppe über das Fehlverhalten gesprochen. Es wird u.a. ein kleiner Bericht geschrieben, Verbesserungsvorschläge werden erarbeitet und z.B. Entschuldigungsschreiben aufgesetzt. Die Ergebnisse werden mit nach Hause gegeben und von den Eltern unterschrieben.

  • Auszeit

Die Regeln unseres schulischen Zusammenlebens müssen eingehalten werden. Gelingt dies nicht, erfolgt eine für alle sichtbare Ermahnung gekoppelt mit einer stereotypen Frage-Abfolge:

„Du weißt, gegen welche Regel du verstoßen hast!“,

„Du weißt, wie du dich in Zukunft richtig verhalten kannst!“

„Du kannst dich nun entschuldigen!“

Symbolen, welche im Klassenzimmer hängen, können hierbei hilfreich sein. Dem Schüler wird dadurch bewusst, wie er den Unterricht gestört hat. Eigenverantwortlich entscheidet er sich nun, ob er ab jetzt störungsfrei am Unterricht teilnimmt oder eine „Auszeit“ nimmt. Gelingt es dem Schüler nicht, störungsfrei in dieser Stunde am Unterricht teilzunehmen, ist ihm die Konsequenz bewusst: Bei der zweiten Ermahnung muss er aus der Klasse und eine „Auszeit“ nehmen. Hier wird in der Parallelklasse oder mit einer Lehrkraft bzw. der Schulleitung ein Rückkehrplan erstellt. Der Plan beinhaltet konkrete Interventionen, die dem Schüler helfen sollen, störungsfrei am Unterrichtsgeschehen teilzunehmen. Der Schüler geht zurück in den Unterricht. Schnellstmöglich bespricht er seinen Plan mit dem Lehrer, bei dem der Unterricht gestört wurde. Die nötigen und möglichen Interventionen, z.B. alleine am Tisch sitzen, werden getroffen. Gelingt es dem Schüler sich an die Vereinbarungen zu halten und ist sein Bemühen spürbar, so lobt der Lehrer diesen Schüler in seinem Verhalten. Sie bekommen jeden Plan Ihres Kindes zur Kenntnis mit nach Hause, damit auch Sie Ihr Kind in seinen Bemühungen um Verhaltensänderung unterstützen können.